Fragen und Antworten
Hier finden Sie schnelle Antworten auf Ihre Fragen.
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Wer hilft mir auf dem Weg zu einer Haushaltshilfe?
Versicherte oder deren Angehörige wenden sich direkt an Haushaltshilfe 24. Sie können uns über unsere Rufnummer, E‑Mail Adresse oder Kontaktformular auf unserer Website erreichen. In einem Erstgespräch erkundigt sich ein Mitarbeiter nach Ihrem Anliegen und geht mit Ihnen alle Einzelheiten und Formalitäten durch.
Ein anderer Weg führt über Ihre Krankenkasse oder den Sozialdienst Ihrer Klinik, bei dem Sie außerdem den Wunsch der Leistungserbringung durch die Haushaltshilfe 24 äußern können.
Hierzu geben Sie einfach unser Institutskennzeichen an: (IK) 590506056
Welche Versorgungsleistungen bietet die Haushaltshilfe 24?
Mit Engagement putzen, kochen, bügeln, waschen und räumen wir auf. Wir gehen einkaufen oder begleiten Arzttermine. Zudem betreuen und versorgen wir Kinder unter 12 Jahren, wenn keine andere Person im Haushalt lebt oder diese einer beruflichen Tätigkeit nachgehen muss. Weitere Aufgaben besprechen wir individuell.
Wie werden die Haushalts- und Betreuungsdienste finanziert?
Sämtliche Haushalts- und Betreuungsdienste werden zu 90 Prozent von der zuständigen Krankenkasse finanziert. Sie zahlen an Ihre Krankenkasse maximal 10 Prozent.
Werdende Mütter sind von Zuzahlungen befreit, da sämtliche Versorgungsleistungen von den Krankenkassen in vollem Umfang übernommen werden.
Wie stelle ich einen Antrag auf Haushaltshilfe?
Der behandelnde Arzt verschreibt eine medizinische Notwendigkeitsbescheinigung für eine Haushaltshilfe aus. Dort vermerkt er, für welchen Zeitraum und für wie viele Stunden täglich die Haushaltshilfe benötigt wird. Diese Bescheinigung ist dann gemeinsam mit dem Antrag auf Kostenübernahme schnellstmöglich an die Krankenkasse zu übergeben. Innerhalb von drei Wochen wird der Antrag bearbeitet.
Geht die Beantragung einer Haushaltshilfe auch schneller?
Bei akuten Notfällen wird die schnelle Haushaltshilfe, als Teil des Entlass-Managements, über die behandelnde Klinik organisiert. Patienten, die darauf nicht angesprochen wurden, sollten sich an ihren behandelnden Arzt oder den Sozialdienst des Krankenhauses wenden.
Wie wird die Versorgungsleistung dokumentiert?
Jede Leistungserbringung wird durch Einzelnachweise dokumentiert. Datum und Uhrzeit des Einsatzbeginnes und –endes sowie die geleisteten Tätigkeiten werden vom Versicherten ggf. durch den Angehörigen mit Unterschrift bestätigt. Diese Arbeits- und Leistungsnachweise werden unserer Abrechnung beigelegt und der zuständigen Krankenkasse zur Prüfung vorgelegt.
Wie werden der Datenschutz und die Schweigepflicht gewährleistet?
Alle Beschäftigten werden durch die Dienstanweisung und einem ratifizierten Arbeitsvertrag verpflichtet, sich an den geltenden Datenschutz und an die Einhaltung der Schweigepflicht zu halten.
Wer sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Haushaltshilfe 24?
Alle Haushaltshilfen sind bei uns angestellt und verfügen über Berufserfahrungen und entsprechende Qualifikationen. Sie nehmen an Fortbildungen und Supervisionen teil. Bei uns zählen Engagement sowie eigene Ideen.
Wir sind ein Non-Profit-Unternehmen und unterstützen das deutsche Gesundheitswesen mit häuslichen Versorgungsleistungen. Für Versicherte im Krankheitsfall sind wir ein gefragter Ansprechpartner, da wir bedarfsgerechte Dienstleistungen im Auftrag der größten Krankenkassen qualitativ erbringen. Zuhause sind wir in Nordrhein Westfalen.
Prinzenallee 7
40547 Düsseldorf
0211 — 52391445 (Tel)
0211 — 52391200 (Fax)
kontakt(at)sozialassistenz.de
Finanzamt Düsseldorf
Ust.Nr.: 107/5705/2896
Institutskennzeichen: 590506056